Urnenbestattung in Stuttgart: Grabarten, Krematorium, Beispiele
Eine Urnenbestattung im Urnenreihengrab mit Urnentrauerfeier kostet in Stuttgart 2.122,00 € an städtischen Gebühren und Krematoriumsentgelten. Mit durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Bestattungskosten bei ca. 5.422 €.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Stuttgart; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, gültig ab 01.01.2025.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Bei einer Urnenbestattung kommen zwei Quellen zusammen. Die Friedhofsgebührensatzung regelt Grab, Beisetzung, Verwaltung und Feierhalle. Das städtische Krematorium am Pragfriedhof berechnet seine Entgelte nach Stadtrecht 7/3 a. Diese Entgelte sind privatrechtlich und in der Quelle brutto inkl. 19 % USt ausgewiesen.
Die Grabgebühr ist eine Pauschale: 735,00 € für das Urnenreihengrab mit 20 Jahren Ruhezeit (B 4.01), 1.980,00 € für das Urnenwahlgrab mit 20 Jahren Nutzungsrecht (B 2.01). Die Beisetzungsgebühr hängt von der Feierform ab: 410,00 € nach einer Feuerbestattungsfeier mit Sarg, 338,00 € nach einer Urnentrauerfeier und 273,00 € ohne Feier. Im Kolumbarium sind es 309,00 €, 239,00 € und 171,00 €.
Dazu kommen die Verwaltungsgebühr für die Urnenbeisetzung (133,00 €, C 1.02), bei einer Feier die Feierhalle (304,00 €, A 3.01) und bei jeder Feuerbestattung die Pflichtpositionen: Einäscherung 460,00 €, Verwaltung Krematorium 42,00 €, Urne 14,00 €, Vorbereitung der amtsärztlichen Untersuchung 30,00 €und die Verwaltungsgebühr der Stadt für die amtsärztliche Untersuchung 66,00 €. Zusammen sind das 612,00 €.
Feuerbestattungsfeiern finden in den Feierhallen beim Krematorium des Pragfriedhofs oder in der Feierhalle eines anderen Friedhofs statt (§ 9 Abs. 4 Friedhofssatzung). An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gibt es keine Urnenbeisetzungen (§ 8 Abs. 2).
| Leistung | Dauer | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|---|
| Urnengräber | |||
| Urnenreihengrab Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | Ruhezeit 20 Jahre | 735,00 € | B 4.01 |
| UrnenwahlgrabVerlängerung 95,00 € je Jahr (B 2.02) | Nutzungsrecht 20 Jahre | 1.980,00 € | B 2.01 |
| Urnenwahlgrab in SonderlageVerlängerung 124,00 € je Jahr (B 2.04) | Nutzungsrecht 20 Jahre | 2.478,00 € | B 2.03 |
| BaumgrabVerlängerung 124,00 € je Jahr (B 2.06) | Nutzungsrecht 20 Jahre | 2.478,00 € | B 2.05 |
| RasengrabVerlängerung 124,00 € je Jahr (B 2.08) | Nutzungsrecht 20 Jahre | 2.478,00 € | B 2.07 |
| Kolumbarium (Urnennische, Pragfriedhof)Verlängerung 120,00 € je Jahr (B 2.10) | Nutzungsrecht 20 Jahre | 2.394,00 € | B 2.09 |
| Urnenwahlgrab in einer GemeinschaftsgrabanlageVerlängerung 95,00 € je Jahr (B 6.05)zzgl. Pflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft, Kosten nicht in der Gebühr enthalten, nach Angebot | Nutzungsrecht 20 Jahre | 1.890,00 € | B 6.04 |
| Urnenreihengrab in einer Gemeinschaftsgrabanlagezzgl. Pflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft, Kosten nicht in der Gebühr enthalten, nach Angebot | Ruhezeit 20 Jahre | 735,00 € | B 6.06 |
| Anonyme Urnenstättelaut Stadt nur auf dem Dornhaldenfriedhof | Ruhezeit 20 Jahre | 735,00 € | B 7.01 |
| Urnenreihengrab Kinder von 2 bis 10 Jahren | Ruhezeit 10 Jahre | 187,00 € | B 4.02 |
| Urnenreihengrab Kinder unter 2 Jahren | Ruhezeit 6 Jahre | 55,00 € | B 4.03 |
| Beisetzung, Verwaltung und Einrichtungen | |||
| Urnenbeisetzung Erwachsene nach Feuerbestattungsfeier | 410,00 € | A 2.01 | |
| Urnenbeisetzung Erwachsene nach Urnentrauerfeier | 338,00 € | A 2.04 | |
| Urnenbeisetzung Erwachsene ohne Feier | 273,00 € | A 2.07 | |
| Urnenbeisetzung im Kolumbarium nach Feuerbestattungsfeier | 309,00 € | A 2.10 | |
| Urnenbeisetzung im Kolumbarium nach Urnentrauerfeier | 239,00 € | A 2.13 | |
| Urnenbeisetzung im Kolumbarium ohne Feier | 171,00 € | A 2.16 | |
| Zuschlag Doppelbestattungszeit, Urne | 138,00 € | A 2.24 | |
| Urnenaufbewahrung je angefangener Monat (bei Kremation in Stuttgart ab dem 3. Monat ab Sterbetag) | 17,00 € | A 2.22 | |
| Transport einer Urne innerhalb Stuttgarts | 84,00 € | A 2.23 | |
| Verwaltungsgebühr Urnenbeisetzung | 133,00 € | C 1.02 | |
| Verwaltungsgebühr amtsärztliche Untersuchung vor Einäscherung einschließlich amtsärztlicher Bescheinigung | 66,00 € | C 1.03 | |
| Benutzung einer Feierhalle | 304,00 € | A 3.01 | |
| Mobile akustische Anlage | 61,00 € | A 3.03 | |
| Benutzung des Leichenhauses je angefangener Tag (erster und letzter Tag gelten zusammen als ein Tag) | 74,00 € | A 3.08 | |
| Städtisches Krematorium (brutto inkl. 19 % USt, Stadtrecht 7/3 a) | |||
| Einäscherung Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | 460,00 €brutto | D 1.01 | |
| Entgelt Verwaltungstätigkeit Einäscherung | 42,00 €brutto | D 1.02 | |
| Urne | 14,00 €brutto | D 1.03 | |
| Vorbereitung der amtsärztlichen Untersuchung | 30,00 €brutto | D 1.10 | |
| Einäscherung Kinder von 2 bis 10 Jahren | 230,00 €brutto | D 1.05 | |
| Einäscherung Kinder unter 2 Jahren | 115,00 €brutto | D 1.06 | |
| Vorbereitung der Urne zum Versand, zzgl. Porto | 54,00 €brutto | D 1.08 | |
Quellen: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 7/3) mit Gebührenverzeichnis (Anlage zu 7/3), vom 21.11.2013, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2025 (Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024); Benutzungsentgelte für das städtische Krematorium der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 7/3 a), vom 01.12.2022, gültig ab 01.01.2023 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2022). Die Krematoriumsentgelte sind privatrechtliche Entgelte und in der Quelle brutto inkl. 19 % USt ausgewiesen.
Hinweis im Gebührenverzeichnis: „Sollte durch geänderte Gesetze, Gesetzesauslegung oder Rechtsprechung eine Leistung in der Friedhofsgebührensatzung als umsatzsteuerpflichtig eingestuft werden, wird zusätzlich zu der Gebühr die gesetzliche geltende Umsatzsteuer erhoben.“
Bei gleichzeitiger Bestattung weiterer Verstorbener in derselben Grabstelle ermäßigen sich A 1.01 bis A 1.06 bzw. A 2.01 bis A 2.20 um 50 % (A 1.09, A 2.25). Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.
Beispielrechnung: Urnenreihengrab mit Urnentrauerfeier
735,00 € Grab + 338,00 € Beisetzung + 304,00 € Feierhalle + 133,00 € Verwaltung + 460,00 € + 42,00 € + 14,00 € + 30,00 € Krematorium + 66,00 € amtsärztliche Untersuchung = 2.122,00 €. Davon sind 546,00 € Krematoriumsentgelte brutto inkl. 19 % USt. Mit Bestatter ergeben sich ca. 5.422 €.
| Position | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Urnenreihengrab Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | 735,00 € | B 4.01 |
| Urnenbeisetzung Erwachsene nach Urnentrauerfeier | 338,00 € | A 2.04 |
| Benutzung einer Feierhalle | 304,00 € | A 3.01 |
| Verwaltungsgebühr Urnenbeisetzung | 133,00 € | C 1.02 |
| Einäscherung Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | 460,00 € | D 1.01 |
| Entgelt Verwaltungstätigkeit Einäscherung | 42,00 € | D 1.02 |
| Urne | 14,00 € | D 1.03 |
| Vorbereitung der amtsärztlichen Untersuchung | 30,00 € | D 1.10 |
| Verwaltungsgebühr amtsärztliche Untersuchung vor Einäscherung einschließlich amtsärztlicher Bescheinigung | 66,00 € | C 1.03 |
| Summe | 2.122,00 € |
Weitere Rechenbeispiele
Anonyme Urnenstätte ohne Feier
735,00 € + 273,00 € + 133,00 € + 612,00 € = 1.753,00 €, mit Bestatter ca. 5.053 €. Das ist die günstigste städtische Variante. Ein Urnenreihengrab ohne Feier kostet genauso 1.753,00 €. Anonyme Beisetzungen finden ohne Beisein von Angehörigen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt statt (§ 18 Abs. 2 Friedhofssatzung), laut Stadt nur auf dem Dornhaldenfriedhof.
Urnenreihengrab nach Feuerbestattungsfeier mit Sarg
Findet die Feier mit dem Sarg vor der Einäscherung statt, kostet die spätere Beisetzung 410,00 €. Mit Feierhalle und allen Pflichtpositionen sind es 2.194,00 €.
Baumgrab mit Urnentrauerfeier
Das Baumgrab ist ein Urnenwahlgrab in Sonderlage (§ 19a) und kostet 2.478,00 €. Mit Beisetzung, Feierhalle, Verwaltung und Krematorium ergeben sich 3.865,00 €.
Kolumbarium auf dem Pragfriedhof
Die Urnennische kostet 2.394,00 € (B 2.09), die Beisetzung nach Urnentrauerfeier 239,00 €. Insgesamt sind es 3.682,00 €.
Welches Urnengrab passt?
Urnenstätten sind bis zu 1,5 m² groß, ein Urnenwahlgrab nimmt bis zu 4 Urnen auf (§ 17 Friedhofssatzung). Das Urnenreihengrab ist die einfachste Form mit eigenem Platz. Das Urnenwahlgrab suchen Sie selbst aus und können es verlängern, die Verlängerung kostet 95,00 € je Jahr (B 2.02).
Baumgräber und Rasengräber sind Urnenwahlgräber in Sonderlage (§ 19a, § 19b) und kosten wie das Urnenwahlgrab in Sonderlage je 2.478,00 €. Baumgräber gibt es unter anderem auf dem Waldfriedhof, in Zuffenhausen, Feuerbach, Untertürkheim und auf dem Buchrainfriedhof. Das Kolumbarium auf dem Pragfriedhof bietet Urnennischen in Mauern, Terrassen und Hallen.
In einer Gemeinschaftsgrabanlage kostet das Urnenreihengrab 735,00 € und das Urnenwahlgrab 1.890,00 €, jeweils zuzüglich eines Pflegevertrags mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft nach Angebot.
Die Ruhezeit beträgt in Stuttgart 20 Jahre für Verstorbene und Aschen; für Kinder unter 2 Jahren gelten 6 Jahre, für Kinder unter 10 Jahren 10 Jahre, bei Metallsarg oder Einbalsamierung 30 Jahre (§ 12 Friedhofssatzung). Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab wird für mindestens 20 und höchstens 30 Jahre verliehen und lässt sich jahresweise bis zu einer Nutzungsdauer von höchstens 30 Jahren verlängern (§ 16).
Urnen werden auf einer Ebene bis 100 cm Tiefe beigesetzt (§ 17 Abs. 2 Friedhofssatzung). Auch in Wahlgräbern für Erdbestattungen können Urnen beigesetzt werden, insgesamt höchstens 4 Verstorbene mit laufender Ruhezeit (§ 16 Abs. 6). Das kann sinnvoll sein, wenn bereits ein Familiengrab besteht und die Urne eines Angehörigen dort ihren Platz finden soll.
Beim Baumgrab gelten besondere Regeln für die Gestaltung. Namen können als Gedenkzeichen angebracht werden, wenn möglich als Plakette am Baumstamm oder an der Baumverankerung. Weiteres Grabzubehör ist nicht zulässig (§ 19a Abs. 3). An einem Baum werden je nach Lage bis zu vier Nutzungsrechte vergeben (§ 19a Abs. 4). Wer einen Platz am selben Baum für weitere Familienmitglieder wünscht, sollte das frühzeitig mit der Gräberverwaltung klären.
Krematorium, Urnenaufbewahrung und Transport
Wird in Stuttgart eingeäschert, berechnet die Stadt die Urnenaufbewahrung ab dem 3. Monat ab Sterbetag mit 17,00 € je angefangenen Monat (A 2.22). Der Transport einer Urne innerhalb Stuttgarts kostet 84,00 € (A 2.23), die Vorbereitung einer Urne zum Versand 54,00 € zuzüglich Porto (D 1.08). Wird die Urne auswärts beigesetzt, fällt eine Verwaltungsgebühr von 114,00 € an (C 1.04).
Nach der Einäscherung bewahrt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt die Urne bis zu sechs Monate auf. Wird sie in dieser Zeit nicht beigesetzt, kann sie danach in einer anonymen Urnenstätte beigesetzt werden (§ 11 Abs. 3 Friedhofssatzung). Planen Sie die Beisetzung deshalb rechtzeitig. Bei einer Kremation in Stuttgart kostet die Aufbewahrung ab dem 3. Monat ab Sterbetag 17,00 € je angefangenen Monat (A 2.22). Wer sich für die Grabwahl etwas Zeit lässt, sollte diese Gebühr in die Kostenplanung einbeziehen.
Werden weitere Urnen gleichzeitig in derselben Grabstelle beigesetzt, ermäßigt sich die Beisetzungsgebühr um 50 % (A 2.25).
Was der Bestatter bei einer Urnenbestattung berechnet
Für die eigenen Leistungen berechnen Bestatter im Durchschnitt etwa 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter. Dazu gehören Überführung, ein Sarg für die Einäscherung, die Versorgung der verstorbenen Person, Unterlagen und die Organisation der Feier. Grabstein, Steinmetz, Grabpflege, Blumen und Traueranzeige sind Fremdleistungen nach Angebot.
Fragen zur Urnenbestattung in Stuttgart
Muss ich das städtische Krematorium nutzen?
Die Beträge in unseren Beispielen gelten für das städtische Krematorium am Pragfriedhof. Fragen Sie Ihren Bestatter, wo die Einäscherung stattfindet; die Entgelte nennt er im Kostenvoranschlag.
Warum fällt eine amtsärztliche Untersuchung an?
Vor jeder Feuerbestattung ist eine amtliche zweite Leichenschau vorgeschrieben. Die Stadt berechnet dafür 66,00 € (C 1.03), das Krematorium 30,00 € für die Vorbereitung (D 1.10).
Wo kann ich die Kosten selbst ausrechnen?
Im Kostenrechner wählen Sie Grabart und Feier. Einen schriftlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie über die Anfrage. Zur Erdbestattung lesen Sie die Seite Erdbestattung.