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Beerdigungskosten in Stuttgart 2026: Was eine Bestattung hier wirklich kostet

Mit städtischen Friedhofsgebühren, Krematorium und durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Beerdigungskosten in Stuttgart meist zwischen ca. 5.053 € und ca. 7.129 €. Hier finden Sie jede Gebühr der Landeshauptstadt mit Tarifstelle, vier nachgerechnete Beispiele und einen Rechner.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Stuttgart; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, gültig ab 01.01.2025.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erdbestattung im Reihengrab mit Feierhalle: 2.674,00 € (Grab 987,00 € + Erdbestattung 1.248,00 € + Verwaltung 135,00 € + Feierhalle 304,00 €), mit Bestatter-Richtwert ca. 5.974 €.
  • Urnenbestattung im Urnenreihengrab mit Urnentrauerfeier: 2.122,00 €, davon 546,00 € Krematoriumsentgelte brutto inkl. USt; mit Bestatter ca. 5.422 €.
  • Günstigste städtische Variante: 1.753,00 € für eine anonyme Urnenstätte ohne Feier, mit Bestatter ca. 5.053 €.
  • Erdbestattung im Wahlgrab (1 Stelle) mit Feierhalle: 3.829,00 €, mit Bestatter ca. 7.129 €.
  • Keine Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen (§ 8 Abs. 2 Friedhofssatzung), also auch kein Samstagstarif.
  • Leichenhaus: 74,00 € je angefangener Tag zusätzlich (A 3.08).

Quellen: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, vom 21.11.2013, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2025 (Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024); Stadtrecht 7/3 a; Bundesverband Deutscher Bestatter (bestatter.de).

Drei Kostenblöcke: Friedhof, Bestatter, Fremdleistungen

Die Bestattungskosten in Stuttgart lassen sich in drei Teile zerlegen: die Gebühren der Stadt für Grab, Bestattung, Verwaltung und Feierhalle, bei einer Urne die Entgelte des städtischen Krematoriums, dann die Leistungen des Bestattungshauses und schließlich die Rechnungen Dritter. Wer die Beerdigungskosten plant, sollte diese drei Blöcke getrennt betrachten, denn nur der erste ist fest geregelt.

Friedhofskosten

1.753 € bis 3.829 €

Grabgebühr, Bestattungsgebühr, Verwaltungsgebühr, auf Wunsch die Feierhalle und bei einer Urne das Krematorium. Die Stadt stellt dafür einen Gebührenbescheid aus.

Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart

Bestatterleistungen

Ø ca. 3.300 €

Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung der verstorbenen Person, Behördengänge und die Organisation des Abschieds.

Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter, bestatter.de

Fremdleistungen

nach Angebot

Grabstein, Steinmetz, Grabpflege, Blumen und Traueranzeige. Die Beträge nennt Ihnen der jeweilige Betrieb nach Angebot.

Bei den Friedhofskosten rechnet Stuttgart mit festen Pauschalen. Es gibt keine Grundgebühr und keine Jahressätze, die mit der Laufzeit multipliziert werden. Stattdessen setzt sich der Gebührenbescheid aus vier Bausteinen zusammen, die im Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung stehen und für alle städtischen Friedhöfe gleich gelten.

Der erste Baustein ist die Grabgebühr aus Teil B. Ein Reihengrab für Erwachsene kostet 987,00 € für die Ruhezeit von 20 Jahren (B 3.01), ein Wahlgrab 2.142,00 € je Stelle für 20 Jahre Erstverleihung (B 1.01). Bei den Urnen beginnt es mit dem Urnenreihengrab für 735,00 € (B 4.01); Urnenwahlgrab, Baumgrab, Rasengrab und Kolumbarium liegen zwischen 1.980,00 € und 2.478,00 €.

Der zweite Baustein ist die Bestattungsgebühr aus Teil A. Sie deckt das Öffnen und Schließen des Grabes und die Bestattung oder Beisetzung selbst. Für eine Erdbestattung von Erwachsenen und Kindern über 10 Jahren sind es 1.248,00 € (A 1.01). Bei der Urne hängt der Betrag von der Feierform ab: 410,00 € nach einer Feuerbestattungsfeier, 338,00 € nach einer Urnentrauerfeier und 273,00 € ohne Feier (A 2.01, A 2.04, A 2.07). Im Kolumbarium sind die Sätze niedriger.

Der dritte Baustein ist die Verwaltungsgebühr aus Teil C: 135,00 € je Erdbestattung (C 1.01) und 133,00 € je Urnenbeisetzung (C 1.02). Der vierte sind die Friedhofseinrichtungen aus A 3, vor allem die Feierhalle für 304,00 €, das Unterstehdach am Grab für 91,00 €, eine mobile akustische Anlage für 61,00 € und das Leichenhaus für 74,00 € je angefangenen Tag.

Bei einer Feuerbestattung kommen die Entgelte des städtischen Krematoriums am Pragfriedhof hinzu. Sie stehen nicht in der Gebührensatzung, sondern in Stadtrecht 7/3 a, und sind privatrechtliche Entgelte, die brutto inkl. 19 % USt ausgewiesen werden: 460,00 € für die Einäscherung (D 1.01), 42,00 € für die Verwaltung (D 1.02), 14,00 € für die Urne (D 1.03) und 30,00 € für die Vorbereitung der amtsärztlichen Untersuchung (D 1.10). Dazu erhebt die Stadt 66,00 € Verwaltungsgebühr für die amtsärztliche Untersuchung vor der Einäscherung (C 1.03). Zusammen sind das bei jeder Urnenbestattung 612,00 €.

  • Städtische Gebühren und Krematorium
  • Bestatterleistungen Ø ca. 3.300 €
  • Fremdleistungen nach Angebot
Kostenblöcke je Beispiel
BeispielFriedhofskostenBestatterleistungenFremdleistungen
Erdbestattung im Reihengrab mit Feierhalle2.674,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Urnenbestattung im Urnenreihengrab mit Urnentrauerfeier2.122,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Erdbestattung im Wahlgrab (1 Stelle) mit Feierhalle3.829,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Kostenblöcke einer Bestattung in Stuttgart, jeweils mit Feier in der Feierhalle. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2025; Stadtrecht 7/3 a; Bundesverband Deutscher Bestatter. Die Höhe der Fremdleistungen ist nur symbolisch.

Vier Rechenbeispiele aus dem Stuttgarter Gebührenverzeichnis

Jedes Beispiel haben wir aus den Tarifstellen des Gebührenverzeichnisses und aus Stadtrecht 7/3 a nachgerechnet. Grabstein, Grabpflege und die Leistungen des Bestatters sind in den Friedhofskosten nicht enthalten.

Erdbestattung im Reihengrab mit Feierhalle

987,00 € Reihengrab + 1.248,00 € Erdbestattung + 135,00 € Verwaltung + 304,00 € Feierhalle = 2.674,00 €. Mit Bestatterleistungen sind das ca. 5.974 €. Das Reihengrab wird der Reihe nach vergeben und läuft so lange wie die Ruhezeit.

Urnenbestattung im Urnenreihengrab mit Urnentrauerfeier

735,00 € Grab + 338,00 € Beisetzung + 304,00 € Feierhalle + 133,00 € Verwaltung + 460,00 € Einäscherung + 42,00 € Verwaltung Krematorium + 14,00 € Urne + 30,00 € Vorbereitung Untersuchung + 66,00 € amtsärztliche Untersuchung = 2.122,00 €. Davon sind 546,00 € Krematoriumsentgelte brutto inkl. 19 % USt. Mit Bestatter ergeben sich ca. 5.422 €.

Anonyme Urnenstätte ohne Feier

735,00 € Grab + 273,00 € Beisetzung + 133,00 € Verwaltung + 612,00 € Krematorium und Untersuchung = 1.753,00 €, mit Bestatter ca. 5.053 €. Das ist die günstigste städtische Variante. Ein Urnenreihengrab ohne Feier kostet genauso 1.753,00 €, hat aber einen eigenen Platz, den Angehörige besuchen und gestalten können.

Erdbestattung im Wahlgrab mit einer Stelle und Feierhalle

2.142,00 € Wahlgrab + 1.248,00 € Erdbestattung + 135,00 € Verwaltung + 304,00 € Feierhalle = 3.829,00 €. Das Wahlgrab suchen Sie selbst aus, es eignet sich als Familiengrab und lässt sich verlängern. Mit Bestatter sind es ca. 7.129 €. Bei zwei Stellen verdoppelt sich nur die Grabgebühr.

  • Reihengrab (Ruhezeit 20 Jahre)
  • Wahlgrab (Nutzungsrecht 20 Jahre, verlängerbar)
Grabgebühren Reihengrab und Wahlgrab
GrabartReihengrabWahlgrab
Erdgrab987,00 €2.142,00 €
Urnengrab735,00 €1.980,00 €
Grabgebühr als Pauschale, beim Erd-Wahlgrab je Stelle. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2025; Stadtrecht 7/3 a.

Fünf Schritte bis zur Beisetzung in Stuttgart

  1. Schritt 1

    Tod feststellen lassen

    Ärztin oder Arzt nimmt die Leichenschau vor, danach wird der Sterbefall beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt.

  2. Schritt 2

    Bestattungshaus beauftragen

    Der Bestatter kümmert sich um Überführung, Unterlagen und die Anmeldung bei Bestattungen und Gräberverwaltung der Stadt.

  3. Schritt 3

    Friedhof und Grabart festlegen

    Bestattet wird grundsätzlich auf dem Friedhof des Wohnbezirks. Die Grabart bestimmt den größten Teil der Gebühren.

  4. Schritt 4

    Abschied gestalten

    Feier in der Feierhalle, am Grab oder ohne Feier, bei der Urne als Feuerbestattungsfeier mit Sarg oder als Urnentrauerfeier.

  5. Schritt 5

    Kosten und Zahlung klären

    Kostenvoranschlag prüfen und klären, ob Erben, Angehörige oder der Bürgerservice Soziale Leistungen zahlen.

Üblicher Ablauf einer Bestattung. Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2025.

Friedhofskosten selbst berechnen

Wählen Sie Bestattungsart, Grabart und die Form der Trauerfeier. Der Rechner nimmt Bestattungs- und Verwaltungsgebühr automatisch dazu und ergänzt bei einer Urne die Krematoriumsentgelte und die amtsärztliche Untersuchung.

Schritt 1: Bestattungsart

Ruhezeit 20 Jahre, Tarifstelle B 3.01

Schritt 3: Trauerfeier
Optionen

74,00 € je angefangener Tag (A 3.08). Die Zahl der Tage steht erst nach dem Bestattungstermin fest.

Ihre Schätzung

Berechnete Friedhofs- und Krematoriumskosten
Reihengrab Erwachsene und Kinder über 10 JahreTarifstelle B 3.01, Ruhezeit 20 Jahre987,00 €
Erdbestattung Erwachsene und Kinder über 10 JahreTarifstelle A 1.011.248,00 €
Verwaltungsgebühr ErdbestattungTarifstelle C 1.01135,00 €
Benutzung einer FeierhalleTarifstelle A 3.01304,00 €
Summe Friedhof2.674,00 €
Bestatterleistungen, RichtwertDurchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatterca. 3.300 €
Geschätzte Gesamtkostenca. 5.974 €

Ohne Grabstein, Grabpflege und Fremdleistungen. Unverbindliche Schätzung, verbindlich ist der Gebührenbescheid der Stadt.

Auswahl in den Kostenvoranschlag übernehmen

Ausführliche Erklärungen zu jedem Schritt stehen auf der Seite Kostenrechner.

Alle Friedhofsgebühren der Landeshauptstadt Stuttgart

Die Tabelle enthält die Gebühren, die bei einer Bestattung auf einem städtischen Friedhof in Stuttgart üblicherweise anfallen: Grabarten mit Dauer und Verlängerung, Bestattungsgebühren, Feierhalle und Einrichtungen, Verwaltungsgebühren, die Entgelte des Krematoriums sowie die Abräumung des Grabmals. Die Abräumung fällt nach Ende des Nutzungsrechts an, wenn der Friedhofsbetrieb das Grabmal abräumt.

Friedhofsgebühren und Krematoriumsentgelte der Landeshauptstadt Stuttgart
LeistungDauerGebührTarifstelle
Erdgräber
Reihengrab Erwachsene und Kinder über 10 JahreRuhezeit 20 Jahre987,00 €B 3.01
Wahlgrab, je StelleVerlängerung 107,00 € je Jahr und Stelle (B 1.02)Nutzungsrecht 20 Jahre2.142,00 €B 1.01
Wahlgrab in Sonderlage, je StelleVerlängerung 130,00 € je Jahr und Stelle (B 1.04)Nutzungsrecht 20 Jahre2.604,00 €B 1.03
Wahlgrab im muslimischen Feld (Hauptfriedhof), je StelleVerlängerung 107,00 € je Jahr und Stelle (B 5.02)Nutzungsrecht 20 Jahre2.142,00 €B 5.01
Reihengrab im muslimischen FeldRuhezeit 20 Jahre987,00 €B 5.05
Wahlgrab in einer Gemeinschaftsgrabanlage, je StelleVerlängerung 107,00 € je Jahr und Stelle (B 6.02)zzgl. Pflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft, Kosten nicht in der Gebühr enthalten, nach AngebotNutzungsrecht 20 Jahre2.142,00 €B 6.01
Reihengrab in einer Gemeinschaftsgrabanlagezzgl. Pflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft, Kosten nicht in der Gebühr enthalten, nach AngebotRuhezeit 20 Jahre987,00 €B 6.03
Kindergräber
Reihengrab Kinder von 2 bis 10 JahrenRuhezeit 10 Jahre247,00 €B 3.02
Reihengrab Kinder unter 2 JahrenRuhezeit 6 Jahre74,00 €B 3.03
KinderwahlgrabVerlängerung 52,00 € je Jahr (B 1.06)Nutzungsrecht 10 Jahre520,00 €B 1.05
Urnenreihengrab Kinder von 2 bis 10 JahrenRuhezeit 10 Jahre187,00 €B 4.02
Urnenreihengrab Kinder unter 2 JahrenRuhezeit 6 Jahre55,00 €B 4.03
Urnengräber
Urnenreihengrab Erwachsene und Kinder über 10 JahreRuhezeit 20 Jahre735,00 €B 4.01
UrnenwahlgrabVerlängerung 95,00 € je Jahr (B 2.02)Nutzungsrecht 20 Jahre1.980,00 €B 2.01
Urnenwahlgrab in SonderlageVerlängerung 124,00 € je Jahr (B 2.04)Nutzungsrecht 20 Jahre2.478,00 €B 2.03
BaumgrabVerlängerung 124,00 € je Jahr (B 2.06)Nutzungsrecht 20 Jahre2.478,00 €B 2.05
RasengrabVerlängerung 124,00 € je Jahr (B 2.08)Nutzungsrecht 20 Jahre2.478,00 €B 2.07
Kolumbarium (Urnennische, Pragfriedhof)Verlängerung 120,00 € je Jahr (B 2.10)Nutzungsrecht 20 Jahre2.394,00 €B 2.09
Urnenwahlgrab in einer GemeinschaftsgrabanlageVerlängerung 95,00 € je Jahr (B 6.05)zzgl. Pflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft, Kosten nicht in der Gebühr enthalten, nach AngebotNutzungsrecht 20 Jahre1.890,00 €B 6.04
Urnenreihengrab in einer Gemeinschaftsgrabanlagezzgl. Pflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft, Kosten nicht in der Gebühr enthalten, nach AngebotRuhezeit 20 Jahre735,00 €B 6.06
Anonyme Urnenstättelaut Stadt nur auf dem DornhaldenfriedhofRuhezeit 20 Jahre735,00 €B 7.01
Bestattungsgebühren (Teil A)
Erdbestattung Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.248,00 €A 1.01
Erdbestattung Kinder von 2 bis 10 Jahren624,00 €A 1.02
Erdbestattung Kinder unter 2 Jahren312,00 €A 1.03
Zuschlag Doppelbestattungszeit, Erdbestattung253,00 €A 1.07
Zuschlag Bestattungstiefe 2,40 m114,00 €A 1.08
Urnenbeisetzung Erwachsene nach Feuerbestattungsfeier410,00 €A 2.01
Urnenbeisetzung Erwachsene nach Urnentrauerfeier338,00 €A 2.04
Urnenbeisetzung Erwachsene ohne Feier273,00 €A 2.07
Urnenbeisetzung im Kolumbarium nach Feuerbestattungsfeier309,00 €A 2.10
Urnenbeisetzung im Kolumbarium nach Urnentrauerfeier239,00 €A 2.13
Urnenbeisetzung im Kolumbarium ohne Feier171,00 €A 2.16
Zuschlag Doppelbestattungszeit, Urne138,00 €A 2.24
Urnenaufbewahrung je angefangener Monat (bei Kremation in Stuttgart ab dem 3. Monat ab Sterbetag)17,00 €A 2.22
Transport einer Urne innerhalb Stuttgarts84,00 €A 2.23
Umbettung Verstorbener oder Gebeine2.045,00 €A 1.04
Umbettung einer Urne603,00 €A 2.19
Feierhalle und Einrichtungen
Benutzung einer Feierhalle304,00 €A 3.01
Benutzung des Unterstehdachs am Grab91,00 €A 3.02
Mobile akustische Anlage61,00 €A 3.03
Benutzung des Leichenhauses je angefangener Tag (erster und letzter Tag gelten zusammen als ein Tag)74,00 €A 3.08
Verwaltungsgebühren (Teil C)
Verwaltungsgebühr Erdbestattung135,00 €C 1.01
Verwaltungsgebühr Urnenbeisetzung133,00 €C 1.02
Verwaltungsgebühr amtsärztliche Untersuchung vor Einäscherung einschließlich amtsärztlicher Bescheinigung66,00 €C 1.03
Verwaltungsgebühr Sterbefall mit auswärtiger Bestattung114,00 €C 1.04
Verwaltungsgebühr Verlängerung Nutzungsrecht Wahlgrab ohne Bestattung70,00 €C 1.12
Städtisches Krematorium (brutto inkl. 19 % USt, Stadtrecht 7/3 a)
Einäscherung Erwachsene und Kinder über 10 Jahre460,00 €bruttoD 1.01
Entgelt Verwaltungstätigkeit Einäscherung42,00 €bruttoD 1.02
Urne14,00 €bruttoD 1.03
Vorbereitung der amtsärztlichen Untersuchung30,00 €bruttoD 1.10
Einäscherung Kinder von 2 bis 10 Jahren230,00 €bruttoD 1.05
Einäscherung Kinder unter 2 Jahren115,00 €bruttoD 1.06
Vorbereitung der Urne zum Versand, zzgl. Porto54,00 €bruttoD 1.08
Abräumung und Sonstiges
Abräumung Grabmal bis 200 kg ohne Einfassung330,00 €A 4.01
Abräumung Grabmal bis 200 kg mit Einfassung424,00 €A 4.02
Abräumung Grabmal über 600 kg mit Einfassung487,00 €A 4.06
Zusätzliche Pflegefläche je Jahr und m²22,00 €B 8.01

Die Ruhezeit beträgt in Stuttgart 20 Jahre für Verstorbene und Aschen; für Kinder unter 2 Jahren gelten 6 Jahre, für Kinder unter 10 Jahren 10 Jahre, bei Metallsarg oder Einbalsamierung 30 Jahre (§ 12 Friedhofssatzung). Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab wird für mindestens 20 und höchstens 30 Jahre verliehen und lässt sich jahresweise bis zu einer Nutzungsdauer von höchstens 30 Jahren verlängern (§ 16).

Quellen: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 7/3) mit Gebührenverzeichnis (Anlage zu 7/3), vom 21.11.2013, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2025 (Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024); Benutzungsentgelte für das städtische Krematorium der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 7/3 a), vom 01.12.2022, gültig ab 01.01.2023 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2022). Die Krematoriumsentgelte sind privatrechtliche Entgelte und in der Quelle brutto inkl. 19 % USt ausgewiesen.

Hinweis im Gebührenverzeichnis: „Sollte durch geänderte Gesetze, Gesetzesauslegung oder Rechtsprechung eine Leistung in der Friedhofsgebührensatzung als umsatzsteuerpflichtig eingestuft werden, wird zusätzlich zu der Gebühr die gesetzliche geltende Umsatzsteuer erhoben.“

Bei gleichzeitiger Bestattung weiterer Verstorbener in derselben Grabstelle ermäßigen sich A 1.01 bis A 1.06 bzw. A 2.01 bis A 2.20 um 50 % (A 1.09, A 2.25). Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Die städtischen Friedhöfe in Stuttgart

In Stuttgart gibt es 42 städtische Friedhöfe einschließlich des historischen Hoppenlaufriedhofs, zusammen circa 206 Hektar mit circa 180.000 Grabstätten. Verwaltet und betrieben werden sie vom Garten-, Friedhofs- und Forstamtin drei Betriebsbereichen: Pragfriedhof, Hauptfriedhof und Waldfriedhof. Eine Stadt, eine Satzung: Das Gebührenverzeichnis gilt einheitlich für alle städtischen Friedhöfe. Bestattet wird grundsätzlich auf dem Friedhof des Wohnbezirks (§ 3 Abs. 1 Friedhofssatzung).

Der größte ist der Waldfriedhof im Degerlocher Wald mit vielen Baumgräbern. Am Pragfriedhof liegen das städtische Krematorium und das Kolumbarium. Anonyme Urnenbeisetzungen finden laut Stadt nur auf dem Dornhaldenfriedhof statt. Die übrigen städtischen Friedhöfe in den Stadtbezirken nennt die Stadt in ihrer Friedhofsübersicht; die Gebühren sind überall gleich. Die Friedhöfe der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs und einige weitere Friedhöfe gehören nicht der Stadt. Alle 12 wichtigsten Adressen stehen in der Übersicht der Friedhöfe.

Spartipps aus der Stuttgarter Gebührensatzung

Die größten Unterschiede bei den Beerdigungskosten entstehen in Stuttgart durch Grabart und Trauerfeier. Alle Tipps lassen sich mit dem Gebührenverzeichnis belegen.

  • Reihengrab statt Wahlgrab: Das Reihengrab kostet 987,00 €, das Wahlgrab 2.142,00 € je Stelle. Der Unterschied beträgt 1.155,00 €. Beim Urnengrab sind es 1.245,00 €.
  • Urne ohne Feier: Die Beisetzung kostet ohne Feier 273,00 € statt 338,00 € nach Urnentrauerfeier, und die Feierhalle für 304,00 € entfällt. Ein Abschied kann auch vorher im kleinen Kreis stattfinden.
  • Feierhalle nur bei Bedarf: Bei einer Erdbestattung ist der Abschied am Grab ohne Halle möglich; das Unterstehdach kostet 91,00 € statt 304,00 €.
  • Leichenhaustage im Blick behalten: Jeder angefangene Tag kostet 74,00 €; erster und letzter Tag zählen zusammen als ein Tag.
  • Gleichzeitige Bestattung: Werden weitere Verstorbene gleichzeitig in derselben Grabstelle bestattet, ermäßigen sich die Bestattungsgebühren um 50 % (A 1.09, A 2.25).
  • Mehrere Angebote vergleichen: Verlangen Sie schriftliche Kostenvoranschläge, in denen Gebühren, Bestatterleistungen und Fremdleistungen getrennt stehen.

Wer zahlt die Beerdigung?

Wer zahlt: Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, in der Regel aus dem Nachlass.

Wer für die Bestattung sorgen muss: Nach § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 des Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG) sind das der Reihe nach Ehegatte bzw. Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder. Verpflichtet ist eine Person nur, wenn eine vorher genannte nicht vorhanden oder verhindert ist. Wird nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung gesorgt, ordnet die zuständige Behörde sie an oder veranlasst sie auf Kosten der Bestattungspflichtigen (§ 31 Abs. 2). Zuständig ist die Ortspolizeibehörde (§ 36 Abs. 4 Bestattungsverordnung), in Stuttgart also die Landeshauptstadt Stuttgart.

Fristen: Spätestens 96 Stunden nach dem Tod muss die verstorbene Person bestattet oder die Überführung auf den Weg gebracht sein; Tage, an denen keine Bestattungen stattfinden, zählen dabei nicht mit (§ 37 Abs. 1). In Stuttgart gilt ergänzend: In Aufbahrungs- oder Kühlräume überführte Verstorbene sollen spätestens am fünften Tag nach Eintritt des Todes bestattet werden (§ 8 Abs. 2 Friedhofssatzung).

Ruhezeit, Feuerbestattung und Sarg: Die gesetzliche Mindestruhezeit beträgt 15 Jahre (§ 6), Stuttgart legt 20 Jahre fest. Eine Feuerbestattung ist erst nach der amtlichen zweiten Leichenschau möglich; deshalb fallen in Stuttgart die Verwaltungsgebühr für die amtsärztliche Untersuchung (66,00 €, C 1.03) und die Vorbereitung der Untersuchung im Krematorium (30,00 €, D 1.10) an. Eine Tuchbestattung ist möglich, wenn die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht; bis zur Grabstätte wird die verstorbene Person im geschlossenen Sarg gebracht (§ 11 Abs. 7 Friedhofssatzung).

Sozialbestattung: Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Nach § 98 Abs. 3 SGB XII gilt: Hat die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig, sonst der Sozialhilfeträger am Sterbeort. Stuttgart ist kreisfrei, die Stadt ist also selbst Sozialhilfeträger; den Antrag bearbeitet der Bürgerservice Soziale Leistungen. Vor dem Auftrag an den Bestatter mit dem zuständigen Bürgerservice Soziale Leistungen Kontakt aufnehmen.

Quellen: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG) vom 21. Juli 1970 (GBl. S. 395), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2021 (GBl. S. 55); Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 7/2). Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Wie der Antrag beim Bürgerservice Soziale Leistungen abläuft und welche Unterlagen nötig sind, lesen Sie auf der Seite zur Sozialbestattung in Stuttgart.

Stuttgart in Zahlen

Am 31.12.2025 lebten 605.663 Menschen mit Hauptwohnung in Stuttgart. Im Jahr 2025 zählte die Stadt 5.746 Sterbefälle (Meldung der Landeshauptstadt). Für viele Familien stellt sich die Frage nach den Bestattungskosten also ganz konkret, oft innerhalb weniger Tage.

Häufige Fragen zu Beerdigungskosten in Stuttgart

Die folgenden Antworten beruhen auf dem Gebührenverzeichnis, den Krematoriumsentgelten und der Friedhofssatzung der Stadt.

Wie teuer ist eine ganz normale Beerdigung in Stuttgart?

Eine Erdbestattung im Reihengrab mit Trauerfeier in der Feierhalle kostet in Stuttgart 2.674,00 € an städtischen Gebühren: Reihengrab 987,00 € (B 3.01), Erdbestattung 1.248,00 € (A 1.01), Verwaltungsgebühr 135,00 € (C 1.01) und Feierhalle 304,00 € (A 3.01). Mit Bestatterleistungen von durchschnittlich etwa 3.300 € sind das ca. 5.974 €, ohne Grabstein und Grabpflege.

Was ist die günstigste Bestattung in Stuttgart?

Bei den städtischen Gebühren am wenigsten kostet eine Urnenbestattung ohne Feier: in der anonymen Urnenstätte oder im Urnenreihengrab jeweils 1.753,00 €, einschließlich Krematoriumsentgelten und amtsärztlicher Untersuchung. Mit dem Bestatter-Richtwert ergeben sich ca. 5.053 €. Anonyme Urnenstätten gibt es laut Stadt nur auf dem Dornhaldenfriedhof.

Was kostet ein Urnengrab in Stuttgart?

Das Urnenreihengrab kostet 735,00 € für 20 Jahre Ruhezeit (B 4.01), das Urnenwahlgrab 1.980,00 € für 20 Jahre (B 2.01). Baumgrab, Rasengrab und Urnenwahlgrab in Sonderlage kosten je 2.478,00 €, das Kolumbarium auf dem Pragfriedhof 2.394,00 €. Eine komplette Urnenbestattung im Urnenreihengrab mit Urnentrauerfeier kommt auf 2.122,00 €, davon 546,00 € Krematoriumsentgelte brutto inkl. USt.

Gibt es in Stuttgart Bestattungen am Samstag?

Nein. Nach § 8 Abs. 2 der Friedhofssatzung finden an Samstagen, Sonn- und Feiertagen keine Bestattungen und keine Urnenbeisetzungen statt. Einen Samstagstarif gibt es deshalb nicht.

Was kostet die Einäscherung im Stuttgarter Krematorium?

Das städtische Krematorium am Pragfriedhof berechnet für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 460,00 € für die Einäscherung (D 1.01), dazu Verwaltung, Urne und die Vorbereitung der amtsärztlichen Untersuchung. Mit der Verwaltungsgebühr der Stadt für die amtsärztliche Untersuchung (C 1.03) sind das bei jeder Urnenbestattung 612,00 €. Die Krematoriumsentgelte sind brutto inkl. 19 % USt laut Stadtrecht 7/3 a.

Warum kostet ein Wahlgrab mehr als ein Reihengrab?

Das Wahlgrab können Sie selbst aussuchen, verlängern und als Familiengrab nutzen. Die Gebühr gilt je Stelle: 2.142,00 € für 20 Jahre gegenüber 987,00 € für das Reihengrab. Mit Bestattung, Verwaltung und Feierhalle kommt das Wahlgrab mit einer Stelle auf 3.829,00 €, das Reihengrab auf 2.674,00 €.

Wie lange ist die Ruhezeit in Stuttgart?

20 Jahre für Verstorbene und Aschen, für Kinder unter 2 Jahren 6 Jahre und unter 10 Jahren 10 Jahre, bei Metallsarg oder Einbalsamierung 30 Jahre (§ 12 Friedhofssatzung). Das Gesetz verlangt in Baden-Württemberg mindestens 15 Jahre.

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Nach § 1968 BGB tragen die Erben die Kosten. Für die Bestattung sorgen müssen nach § 31 Abs. 1 BestattG Baden-Württemberg der Reihe nach Ehegatte bzw. Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder. Reicht das Geld nicht, kann der Bürgerservice Soziale Leistungen der Stadt die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII übernehmen.

Kostenvoranschlag für eine Bestattung in Stuttgart

Über dieses Formular fordern Sie kostenfrei einen persönlichen Kostenvoranschlag an. Wir geben Ihre Anfrage an unseren Partner-Bestatter in Stuttgart weiter. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem städtische Gebühren, Bestatterleistungen und Fremdleistungen getrennt aufgeführt sind.

Über diese Seite

Beerdigungskosten Stuttgart ist ein Informations- und Vermittlungsangebot der Premium Lead GmbH. Grundlage aller Beträge sind das Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung und die Krematoriumsentgelte der Landeshauptstadt Stuttgart. Anfragen geben wir an einen Partner-Bestatter vor Ort weiter. Dafür erhalten wir von ihm eine Vergütung, für Sie bleibt die Anfrage kostenfrei.

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Quellen

[Redaktion: Telefonnummer]Kostenvoranschlag