Erdbestattung in Stuttgart: Grabarten, Gebühren, Beispiele
Eine Erdbestattung im Reihengrab mit Feier in der Feierhalle kostet in Stuttgart 2.674,00 € an städtischen Gebühren. Mit durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Beerdigungskosten bei ca. 5.974 €.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Stuttgart; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, gültig ab 01.01.2025.
Woraus sich die Gebühr zusammensetzt
Die Landeshauptstadt berechnet eine Erdbestattung aus festen Pauschalen. Eine Grundgebühr oder eine Gebühr je Jahr gibt es nicht. Erstens zahlen Sie die Grabgebühr nach Teil B des Gebührenverzeichnisses: beim Reihengrab für die ganze Ruhezeit von 20 Jahren, beim Wahlgrab für die ersten 20 Jahre Nutzungsrecht und dort je Grabstelle.
Zweitens fällt die Bestattungsgebühr von 1.248,00 € für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre an (A 1.01). Sie deckt das Öffnen und Schließen des Grabes und die Bestattung. Drittens berechnet die Stadt eine Verwaltungsgebühr von 135,00 € (C 1.01). Viertens kommen die Friedhofseinrichtungen dazu, die Sie wählen: die Feierhalle für 304,00 € (A 3.01), das Unterstehdach am Grab für 91,00 € (A 3.02) oder eine mobile akustische Anlage für 61,00 € (A 3.03).
Trauerfeiern finden bei Erdbestattungen am Grab oder in einer Feierhalle des Bestattungsfriedhofs statt (§ 9 Abs. 4 Friedhofssatzung). Einen Zuschlag für Samstage gibt es nicht, denn an Samstagen, Sonn- und Feiertagen finden in Stuttgart keine Bestattungen statt (§ 8 Abs. 2).
| Leistung | Dauer | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|---|
| Erdgräber und Kindergräber | |||
| Reihengrab Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | Ruhezeit 20 Jahre | 987,00 € | B 3.01 |
| Wahlgrab, je StelleVerlängerung 107,00 € je Jahr und Stelle (B 1.02) | Nutzungsrecht 20 Jahre | 2.142,00 € | B 1.01 |
| Wahlgrab in Sonderlage, je StelleVerlängerung 130,00 € je Jahr und Stelle (B 1.04) | Nutzungsrecht 20 Jahre | 2.604,00 € | B 1.03 |
| Wahlgrab im muslimischen Feld (Hauptfriedhof), je StelleVerlängerung 107,00 € je Jahr und Stelle (B 5.02) | Nutzungsrecht 20 Jahre | 2.142,00 € | B 5.01 |
| Reihengrab im muslimischen Feld | Ruhezeit 20 Jahre | 987,00 € | B 5.05 |
| Wahlgrab in einer Gemeinschaftsgrabanlage, je StelleVerlängerung 107,00 € je Jahr und Stelle (B 6.02)zzgl. Pflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft, Kosten nicht in der Gebühr enthalten, nach Angebot | Nutzungsrecht 20 Jahre | 2.142,00 € | B 6.01 |
| Reihengrab in einer Gemeinschaftsgrabanlagezzgl. Pflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft, Kosten nicht in der Gebühr enthalten, nach Angebot | Ruhezeit 20 Jahre | 987,00 € | B 6.03 |
| Reihengrab Kinder von 2 bis 10 Jahren | Ruhezeit 10 Jahre | 247,00 € | B 3.02 |
| Reihengrab Kinder unter 2 Jahren | Ruhezeit 6 Jahre | 74,00 € | B 3.03 |
| KinderwahlgrabVerlängerung 52,00 € je Jahr (B 1.06) | Nutzungsrecht 10 Jahre | 520,00 € | B 1.05 |
| Bestattung, Verwaltung, Einrichtungen, Abräumung | |||
| Erdbestattung Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | 1.248,00 € | A 1.01 | |
| Erdbestattung Kinder von 2 bis 10 Jahren | 624,00 € | A 1.02 | |
| Erdbestattung Kinder unter 2 Jahren | 312,00 € | A 1.03 | |
| Zuschlag Bestattungstiefe 2,40 m | 114,00 € | A 1.08 | |
| Zuschlag Doppelbestattungszeit, Erdbestattung | 253,00 € | A 1.07 | |
| Verwaltungsgebühr Erdbestattung | 135,00 € | C 1.01 | |
| Benutzung einer Feierhalle | 304,00 € | A 3.01 | |
| Benutzung des Unterstehdachs am Grab | 91,00 € | A 3.02 | |
| Mobile akustische Anlage | 61,00 € | A 3.03 | |
| Benutzung des Leichenhauses je angefangener Tag (erster und letzter Tag gelten zusammen als ein Tag) | 74,00 € | A 3.08 | |
| Abräumung Grabmal bis 200 kg ohne Einfassung | 330,00 € | A 4.01 | |
| Abräumung Grabmal bis 200 kg mit Einfassung | 424,00 € | A 4.02 | |
| Abräumung Grabmal über 600 kg mit Einfassung | 487,00 € | A 4.06 | |
Quellen: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 7/3) mit Gebührenverzeichnis (Anlage zu 7/3), vom 21.11.2013, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2025 (Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024); Benutzungsentgelte für das städtische Krematorium der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 7/3 a), vom 01.12.2022, gültig ab 01.01.2023 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2022). Die Krematoriumsentgelte sind privatrechtliche Entgelte und in der Quelle brutto inkl. 19 % USt ausgewiesen.
Hinweis im Gebührenverzeichnis: „Sollte durch geänderte Gesetze, Gesetzesauslegung oder Rechtsprechung eine Leistung in der Friedhofsgebührensatzung als umsatzsteuerpflichtig eingestuft werden, wird zusätzlich zu der Gebühr die gesetzliche geltende Umsatzsteuer erhoben.“
Bei gleichzeitiger Bestattung weiterer Verstorbener in derselben Grabstelle ermäßigen sich A 1.01 bis A 1.06 bzw. A 2.01 bis A 2.20 um 50 % (A 1.09, A 2.25). Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.
Beispielrechnung: Reihengrab mit Feierhalle
987,00 € Reihengrab (B 3.01) + 1.248,00 € Erdbestattung (A 1.01) + 135,00 € Verwaltung (C 1.01) + 304,00 € Feierhalle (A 3.01) = 2.674,00 €. Mit dem Richtwert für Bestatterleistungen sind das ca. 5.974 €. Die Grafik zeigt jede Position im Größenvergleich.
| Position | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Reihengrab Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | 987,00 € | B 3.01 |
| Erdbestattung Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | 1.248,00 € | A 1.01 |
| Verwaltungsgebühr Erdbestattung | 135,00 € | C 1.01 |
| Benutzung einer Feierhalle | 304,00 € | A 3.01 |
| Summe | 2.674,00 € |
Weitere Rechenbeispiele
Reihengrab ohne Feierhalle oder mit Unterstehdach
Verabschieden Sie sich am Grab ohne Halle, entfällt die Hallengebühr: Die Friedhofskosten betragen dann 2.370,00 €. Mit dem Unterstehdach am Grab sind es 2.461,00 €.
Wahlgrab mit einer Stelle
2.142,00 € + 1.248,00 € + 135,00 € + 304,00 € = 3.829,00 €. Das Nutzungsrecht lässt sich jahresweise verlängern, die Verlängerung kostet 107,00 € je Jahr und Stelle (B 1.02).
Wahlgrab mit zwei Stellen und 2,40 m Tiefe
Für ein Familiengrab mit zwei Stellen verdoppelt sich die Grabgebühr. Mit dem Zuschlag für die Bestattungstiefe von 2,40 m (114,00 €, A 1.08) und der Feierhalle kommen Sie auf 6.085,00 €. Bei 2,40 m Tiefe sind Wahlgräber grundsätzlich doppelt belegbar (§ 16 Friedhofssatzung).
Wahlgrab in Sonderlage
Das Wahlgrab in Sonderlage kostet 2.604,00 € je Stelle (B 1.03). Mit Bestattung, Verwaltung und Feierhalle ergeben sich 4.291,00 €.
Reihengrab, Wahlgrab oder Gemeinschaftsgrabanlage?
Welche Grabart passt, hängt vor allem von zwei Fragen ab: Soll später jemand im selben Grab beigesetzt werden, und wer wird das Grab in den nächsten Jahrzehnten pflegen?
Das Reihengrab wird im Todesfall der Reihe nach vergeben und läuft so lange wie die Ruhezeit. Es ist die günstigste Erdgrabstätte. Das Wahlgrab suchen Sie selbst aus. Das Nutzungsrecht wird für mindestens 20 und höchstens 30 Jahre verliehen und kann jahresweise bis höchstens 30 Jahre Nutzungsdauer verlängert werden. In Wahlgräbern dürfen auch Urnen beigesetzt werden, insgesamt höchstens 4 Verstorbene mit laufender Ruhezeit.
Auf dem Hauptfriedhof in Bad Cannstatt gibt es muslimische Grabfelder mit Reihengrab (987,00 €, B 5.05) und Wahlgrab (2.142,00 € je Stelle, B 5.01). Die Sätze entsprechen den allgemeinen Gräbern.
In einer Gemeinschaftsgrabanlage kostet das Reihengrab 987,00 € (B 6.03) und das Wahlgrab 2.142,00 € je Stelle (B 6.01). Hinzu kommt ein Pflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft. Dessen Kosten sind nicht in der Gebühr enthalten und richten sich nach Angebot.
Die Ruhezeit beträgt in Stuttgart 20 Jahre für Verstorbene und Aschen; für Kinder unter 2 Jahren gelten 6 Jahre, für Kinder unter 10 Jahren 10 Jahre, bei Metallsarg oder Einbalsamierung 30 Jahre (§ 12 Friedhofssatzung). Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab wird für mindestens 20 und höchstens 30 Jahre verliehen und lässt sich jahresweise bis zu einer Nutzungsdauer von höchstens 30 Jahren verlängern (§ 16).
Kinder, Sarg und Tuchbestattung
Für Kinder sieht das Gebührenverzeichnis niedrigere Sätze vor: Die Erdbestattung kostet 624,00 € für Kinder von 2 bis 10 Jahren und 312,00 € unter 2 Jahren. Das Reihengrab für Kinder von 2 bis 10 Jahren kostet 247,00 €, unter 2 Jahren 74,00 €, das Kinderwahlgrab 520,00 € für 10 Jahre.
Eine Tuchbestattung ist möglich, wenn die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht. Der Transport bis zur Grabstätte erfolgt dann im geschlossenen Sarg (§ 11 Abs. 7 Friedhofssatzung). Werden mehrere Verstorbene gleichzeitig in derselben Grabstelle bestattet, ermäßigt sich die Bestattungsgebühr um 50 % (A 1.09).
Was der Bestatter bei einer Erdbestattung berechnet
Für die eigenen Leistungen berechnen Bestatter im Durchschnitt etwa 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter; der Sarg ist meist der größte Einzelposten.
- Abholung und Überführung zum Friedhof
- Sarg mit Ausstattung, Decke und Kissen
- Versorgung, Waschen und Ankleiden der verstorbenen Person
- Unterlagen, Sterbeurkunde und Anmeldung bei der Stadt
- Organisation der Trauerfeier und der Drucksachen
Wartet die verstorbene Person im Leichenhaus auf den Termin, berechnet die Stadt 74,00 € je angefangenen Tag (A 3.08). Grabstein, Steinmetz, Grabpflege, Blumen und Traueranzeige sind Fremdleistungen nach Angebot. Nach Ende des Nutzungsrechts kann die Abräumung des Grabmals anfallen, wenn der Friedhofsbetrieb sie übernimmt: 330,00 € bis 487,00 € je nach Gewicht und Einfassung.
Fragen zur Erdbestattung in Stuttgart
Ist die Erdbestattung teurer als die Urnenbestattung?
In unseren Beispielen ja: 2.674,00 € für das Reihengrab mit Feierhalle gegenüber 2.122,00 € für das Urnenreihengrab mit Urnentrauerfeier. Bei der Urne sind Krematorium und amtsärztliche Untersuchung schon eingerechnet.
Gibt es eine jährliche Gebühr?
Nein. Die Grabgebühr ist eine Pauschale für die Ruhezeit oder die ersten 20 Jahre. Erst wer ein Wahlgrab verlängert, zahlt einen Satz je Jahr.
Wer bekommt die Rechnung der Stadt?
Die Stadt erstellt nach der Anmeldung einen Gebührenbescheid. Häufig legt der Bestatter die Gebühren aus und rechnet sie mit seiner Schlussrechnung ab. Klären Sie das im Kostenvoranschlag, den Sie über die Anfrage erhalten, oder rechnen Sie Ihre Variante im Kostenrechner nach. Zur Feuerbestattung lesen Sie die Seite Urnenbestattung.