Sozialbestattung in Stuttgart: Antrag beim Bürgerservice Soziale Leistungen
Wer zur Bestattung verpflichtet ist, die Kosten aber nicht tragen kann, bekommt die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII vom Sozialhilfeträger übernommen. Stuttgart ist kreisfrei, die Stadt ist also selbst Sozialhilfeträger. Den Antrag bearbeitet der Bürgerservice Soziale Leistungen.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Stuttgart; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, gültig ab 01.01.2025.
Rechtliche Grundlagen in Baden-Württemberg
Wer zahlt: Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, in der Regel aus dem Nachlass.
Wer für die Bestattung sorgen muss: Nach § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 des Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG) sind das der Reihe nach Ehegatte bzw. Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder. Verpflichtet ist eine Person nur, wenn eine vorher genannte nicht vorhanden oder verhindert ist. Wird nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung gesorgt, ordnet die zuständige Behörde sie an oder veranlasst sie auf Kosten der Bestattungspflichtigen (§ 31 Abs. 2). Zuständig ist die Ortspolizeibehörde (§ 36 Abs. 4 Bestattungsverordnung), in Stuttgart also die Landeshauptstadt Stuttgart.
Fristen: Spätestens 96 Stunden nach dem Tod muss die verstorbene Person bestattet oder die Überführung auf den Weg gebracht sein; Tage, an denen keine Bestattungen stattfinden, zählen dabei nicht mit (§ 37 Abs. 1). In Stuttgart gilt ergänzend: In Aufbahrungs- oder Kühlräume überführte Verstorbene sollen spätestens am fünften Tag nach Eintritt des Todes bestattet werden (§ 8 Abs. 2 Friedhofssatzung).
Ruhezeit, Feuerbestattung und Sarg: Die gesetzliche Mindestruhezeit beträgt 15 Jahre (§ 6), Stuttgart legt 20 Jahre fest. Eine Feuerbestattung ist erst nach der amtlichen zweiten Leichenschau möglich; deshalb fallen in Stuttgart die Verwaltungsgebühr für die amtsärztliche Untersuchung (66,00 €, C 1.03) und die Vorbereitung der Untersuchung im Krematorium (30,00 €, D 1.10) an. Eine Tuchbestattung ist möglich, wenn die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht; bis zur Grabstätte wird die verstorbene Person im geschlossenen Sarg gebracht (§ 11 Abs. 7 Friedhofssatzung).
Sozialbestattung: Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Nach § 98 Abs. 3 SGB XII gilt: Hat die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig, sonst der Sozialhilfeträger am Sterbeort. Stuttgart ist kreisfrei, die Stadt ist also selbst Sozialhilfeträger; den Antrag bearbeitet der Bürgerservice Soziale Leistungen. Vor dem Auftrag an den Bestatter mit dem zuständigen Bürgerservice Soziale Leistungen Kontakt aufnehmen.
Quellen: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG) vom 21. Juli 1970 (GBl. S. 395), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2021 (GBl. S. 55); Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 7/2). Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
Welche Stelle in Stuttgart zuständig ist
Zuständig ist der Bürgerservice Soziale Leistungen der Innenstadt oder des Bezirksamts, der bis zum Tod für die verstorbene Person Sozialhilfe (SGB XII) geleistet hat. Hat die Person keine Sozialhilfe bezogen, ist der Stadt- oder Landkreis zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.
Ausnahme: Stirbt ein Stuttgarter Einwohner in Stuttgart, der bis zu seinem Tod keine Sozialhilfe erhalten hat, ist der Bürgerservice Soziale Leistungen zuständig, in dessen Bereich er zuletzt gemeldet war. Für Menschen in Pflegeheimen, Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Wohnungslose wird zentral für das gesamte Stadtgebiet bearbeitet. Ein persönlicher Vorsprachetermin kann vereinbart werden.
Vor dem Auftrag an den Bestatter mit dem zuständigen Bürgerservice Soziale Leistungen Kontakt aufnehmen.
Die Telefonnummern sind auf der Seite der Stadt zur Übernahme der Bestattungskosten nach Buchstabenbereichen aufgeteilt. Für den Bürgerservice der Innenstadt verweisen wir auf die Seite der Stadt.
| Stadtbezirk | Adresse |
|---|---|
| Bad Cannstatt | Marktplatz 2, 70372 Stuttgart |
| Botnang | Klinglerstraße 7, 70195 Stuttgart |
| Degerloch | Große Falterstraße 2, 70597 Stuttgart |
| Feuerbach | Wilhelm-Geiger-Platz 10, 70469 Stuttgart |
| Hedelfingen | Heumadener Straße 1, 70329 Stuttgart |
| Möhringen | Oberdorfplatz 16, 70567 Stuttgart |
| Mühlhausen | Mönchfeldstraße 35, 70378 Stuttgart |
| Münster | Schussengasse 10, 70376 Stuttgart |
| Obertürkheim | Augsburger Straße 659, 70329 Stuttgart |
| Plieningen-Birkach | Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart |
| Sillenbuch | Aixheimer Straße 28, 70619 Stuttgart |
| Untertürkheim | Großglocknerstraße 24/26, 70327 Stuttgart |
| Vaihingen | Rathausplatz 1, 70563 Stuttgart |
| Wangen | Wangener Marktplatz 1, 70327 Stuttgart |
| Weilimdorf | Löwen-Markt 1, 70499 Stuttgart |
| Zuffenhausen | Emil-Schuler-Platz 1, 70435 Stuttgart |
Quelle: Bestattungskosten: Leistungen beantragen, Landeshauptstadt Stuttgart. Für die Innenstadt verweisen wir auf die Stadtseite.
Wer den Antrag stellen kann
Antragsberechtigt sind die Personen, die rechtlich verpflichtet sind, die Kosten zu tragen: Erben, Unterhaltsverpflichtete oder sonstige Verpflichtete. Es kommt nicht darauf an, ob die verstorbene Person zuletzt Sozialhilfe bezogen hat.
Voraussetzungen sind die rechtliche Verpflichtung, ein zu geringer Nachlass und kein ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen. Stellen Sie den Antrag zeitnah, in der Regel innerhalb von zwei Monaten. Nach der Prüfung ergeht ein Bescheid.
Zur Orientierung bei den städtischen Gebühren: Eine Urnenbestattung ohne Feier kostet in Stuttgart einschließlich Krematorium 1.753,00 €, ein Reihengrab mit Erdbestattung und Feierhalle 2.674,00 €. Welche Leistungen im Einzelfall als erforderlich gelten, entscheidet die Stadt im Bescheid.
Welche Unterlagen Sie brauchen
- Ausweisdokument
- Sterbeurkunde
- Belege über die Verpflichtung, zum Beispiel Testament oder Nachweis der Verwandtschaft
- Nachweise über den Nachlass, insbesondere Versicherung für Bestattungskosten, Bestattungsvorsorgeverträge und Sterbegeldversicherung
- Namen und Anschriften aller Bestattungsverpflichteten
- Nachweise über die Bestattungskosten, also Rechnungen und Gebührenbescheide
- Nachweise über Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person und des Ehegatten oder Partners sowie über notwendige Ausgaben, insbesondere Kaltmiete, Versicherungen und Krankenversicherungsbeiträge
- gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuungsurkunde
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeorts aus. Meist beantragt sie der Bestatter für Sie zusammen mit den übrigen Unterlagen.
Unser Rat: Kontakt vor dem Auftrag
Melden Sie sich beim zuständigen Bürgerservice Soziale Leistungen, bevor Sie einen Bestatter beauftragen. Dann können Sie klären, welche Leistungen übernommen werden, und vermeiden Kosten, die über das Erforderliche hinausgehen. Sagen Sie dem Bestatter gleich zu Beginn, dass ein Antrag auf Kostenübernahme läuft.
Lässt sich der Auftrag nicht aufschieben, weil die Frist von 96 Stunden läuft, stellen Sie den Antrag so bald wie möglich danach und bewahren alle Rechnungen und Belege auf. Einen Kostenvoranschlag, den Sie vorlegen können, erhalten Sie über unsere Anfrage. Wie sich die Gebühren zusammensetzen, lesen Sie auf der Startseite.